Der Kauf von Medikamenten wird in der Schweiz nicht systematisch rückerstattet: Alles hängt vom Medikamententyp und vom Vorhandensein eines Rezeptes ab. Wir haben einige Erklärungen und Lösungen für Sie, um eine maximale Rückerstattung Ihrer Einkäufe zu garantieren.
Von einem Arzt verschriebene Medikamente werden normalerweise immer von der Grundversicherung zurückgezahlt, mit Ausnahme von nicht kassenpflichtigen Medikamenten. Der Kauf kann in irgendeiner Apotheke in der Schweiz stattfinden. Die Konsumenten sollten trotzdem auf folgende Punkte achten:
Der Kauf mit Rezept läuft anders ab, je nachdem, ob das Versicherungsunternehmen nach dem System Tiers garant oder Tiers payant läuft. Bei Tiers garant muss der Versicherte seine Einkäufe in der Apotheke bezahlen und bei seiner Versicherung Entschädigung verlangen. Beim System Tiers payant, wird die Rechnung direkt der Versicherung geschickt.
Der Grossteil der in einer Apotheke gekauften Medikamente wurden nicht verschrieben. Paracetamol, Erkältungsmedikamente, Heuschnupfenmittel, ... Die Auswahl an möglichen Produkten ohne Rezept ist gross. Der Kauf von nicht verschriebenen Medikamenten wird nicht von der Grundversicherung übernommen. Den Konsumenten wird also keine Vergütung gewährt. Obwohl es keine Zusatzversicherung gibt, die solche Ausgaben deckt, gilt es zu wissen, dass gewisse Apotheken den Versicherten gewisser Unternehmen einen Rabatt gewähren. Es kann darum interessant sein, vor dem Beitritt zu überprüfen, ob die Grundversicherung Ihnen einen Rabatt gewährt und falls ja, bei welchem Unternehmen?
Tiers garant, Tiers payant, Rabatt auf den Medikamentenkauf, ... Möchten Sie Ihre aktuelle Abdeckung überprüfen oder eine vorteilhaftere Alternative wählen? Zögern Sie nicht, uns für eine Beratung oder ein individualisiertes Angebot zu kontaktieren. Grund-und Zusatzversicherung, wir garantieren Ihnen eine neutrale Beratung von Spezialisten!
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