In der Schweiz werden verschriebene Medikamente von der Grundversicherung beglichen. In gewissen Fällen und bei der Selbstmedikation sind Medikamente aber nicht rückerstattbar.
Die Versicherung des Patienten beeinflusst den bezahlten Preis, unabhängig von der Situation. Gewisse Versicherer gewähren einen Rabatt auf alle Medikamente, die in gewissen Apotheken verkauft werden. Falls nötig wird unser Team Sie gerne beraten.
Die Selbstmedikation, also der Kauf von Medikamenten ohne Rezept, wird normalerweise nicht von der obligatorischen Grundversicherung beglichen. Falls das Bedürfnis nach Medikamenten, speziell nach sehr teuren Mitteln, besteht, ist es also empfehlenswert, sich zuerst an seinen Arzt zu wenden. Es ist so, dass:
Die LPPV ist eine Liste der von Swissmedic zum Verkauf zugelassenen aber nicht rückerstattbaren Medikamenten (selbst mit Rezept). Es handelt sich meistens um Medikamente, die nicht ausschliesslich der Heilung dienen. Die auf dieser Liste aufgeführten Produkte sind:
Obwohl das Produkt vielleicht nicht von der Grundversicherung beglichen wird, ermöglichen gewisse Versicherungen ihren Kunden einen Rabatt von 10% in der Apotheke. Dieser Rabatt ist nicht systematisch und hängt von der Kasse, bei der der Versicherte unterschrieben hat und von der Apotheke, an die er sich wendet, ab. Dieser Rabatt wird gewährt, egal welches Produkt gekauft wird!
Für mehr Informationen über nicht rückerstattbare Medikamente oder über Rabatte gewisser Krankenkassen sollten Sie nicht zögern, uns zu kontaktieren. Ob es sich um die Analyse Ihrer Abdeckungen oder um die Suche nach vorteilhafteren Alternativen handelt, wir beraten Sie gerne bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
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